• Es soll helfen, dass Buergerinnen und Buerger auch bei einem flaechendeckenden Stromausfall den Notruf (z.B bei einem BLACKOUT) absetzen koennen, wenn sie ein ernstes Gesundheitsproblem haben (z.B. Unfall, Herzinfarkt, schwere Verletzung) oder in einer Gefahrensituation Hilfe brauchen (z.B. Feuer, Erdbeben und Hochwasser).: 
  • Denn Wenn der Strom flaechendeckend ausfaellt, funktionieren Festnetz-Telefone nicht mehr, und auch das Handynetz bricht nach ein bis zwei Stunden auf Grund der Batteriepufferung in den Netzzellen zusammen.
  • Das bedeutet, dass man den Notruf (112 fuer Feuerwehr und Rettungsdienst)  oder 110 (fuer die Polizei) nicht mehr anrufen kann.
  • Sowie natuerlich alles andere auch, also z.B die Pflegedienste, Krankenhaeuser und wohl auch die Hausaerzte, Apotheken uvm. sind dann nicht mehr ereichbar.
  • In diesem Fall richten die Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehoerden umgehend Anlaufstellen („Leuchttuerme“) ein, wo die Bevoelkerung Hilfe bekommen kann. Oft sind es Feuerwehrgeraetehaeuser oder auch Dorfgemeinsschaftshaeuser, die untereinander ueber Funk verbunden sind.
  • Damit die Buergerinnen und Buerger diese „Leuchttuerme“ nicht nur fußlaeufig oder mit Verkehrsmitteln erreichen koennen, kann der BürgerNotFunk helfen.
  • Vorher schon ausgesuchte Freiwillige mit geeigneten Funkgeraeten stellen eine Funkverbindung zum naechsten „Leuchtturm“ her oder sind auch mit Fussstreifen in der Stadt oder im Ortsteil unterwegs und vermitteln dann nach ihrer Moeglichkeit so Hilfe. 




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