PMR446
- Frequenzbereich
- 446 MHz
- Persönliche Zulassung erforderlich?
- Nein
- Typische Ausrüstung
- PMR446-Handfunkgeräte
- Typischer Einsatz
- Örtliche Kommunikation über kurze Strecken
NOTRUFFUNK · FUNKWISSEN
PMR446, Freenet, CB-Funk und Amateurfunk verständlich gegenübergestellt.
Funkgeräte unterscheiden sich bei Frequenzbereich, Gerätevorschriften, Reichweite und rechtlichen Voraussetzungen. Die folgende Übersicht dient der ersten Orientierung.
| Funkdienst | Frequenzbereich | Persönliche Zulassung erforderlich? | Typische Ausrüstung | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|---|
| PMR446 | 446 MHz | Nein | Handfunkgeräte | Örtliche Kommunikation, kurze Strecken |
| Freenet | 149 MHz | Nein | Geeignete Freenet-Geräte | Lokale Sprachkommunikation |
| CB-Funk | 27 MHz | Nein | CB-Funkgerät und Antenne | Mobil- und Stationsfunk |
| Amateurfunk | Verschiedene Bänder | Ja | Zugelassene Amateurfunkausrüstung | Technische Kommunikation und organisierter Notfunk |
Einfacher Einstieg für lokale Absprachen.
In Deutschland nutzbarer Jedermannfunk.
Antennenstandort und Aufbau sind wichtig.
Regulärer Sendebetrieb erfordert entsprechende Berechtigungen.
Bei PMR446, Freenet und CB-Funk ist für die zulässige Nutzung grundsätzlich keine persönliche Funklizenz erforderlich. Trotzdem gelten technische und betriebliche Vorschriften. Nicht jedes frei programmierbare Funkgerät darf dort senden.
Für den regulären eigenen Sendebetrieb im Amateurfunk sind die entsprechenden Berechtigungen erforderlich. In Deutschland bestehen die Klassen N, E und A.
Alle vier Funkdienste können bei geeigneter Ausrüstung auch ohne Mobilfunknetz genutzt werden. Entscheidend sind funktionierende Stromversorgung, Reichweite, erreichbare Gegenstationen und vorherige Absprachen.
Ein gemeinsam empfohlener Kanal ist nicht automatisch überwacht. Auch eine vorhandene Funkverbindung garantiert nicht, dass Hilfe organisiert werden kann.
Kanalempfehlungen für PMR446, Freenet und CB-Funk, regionale Hinweise sowie ein druckbares A4-Merkblatt.
Kanalempfehlungen sind keine garantierten oder dauerhaft besetzten Notrufkanäle.